Seit dem 26. Oktober 2021 sind wir ein zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung für die Fachbereiche
- 01 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des SGBIII,
- 04 Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach Kapitel 3 Abschnitt 4 des SGBIII.
In diesem Rahmen bieten wir Maßnahmen an, die von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden und mit dem Aktivierungsgutschein (AVGS) kostenfrei für den Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin sind.
Nach einem persönlichen Beratungsgespräch helfen wir Ihnen, einen Aktivierungsgutschein zu beantragen.
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